Tätigkeitsfeld „Kindertagespflege“

Was macht die Kindertagespflege als Tätigkeitsfeld aus?

Der Beruf der Kindertagespflegeperson ist aus verschiedenen Gründen attraktiv. Viele Menschen empfinden es als sehr erfüllend, Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen. Sie können direkt miterleben, wie Kinder lernen, wachsen und sich entfalten. Die Arbeit mit Kindern ist abwechslungsreich und bietet viele Gelegenheiten, kreativ zu sein, sei es durch Basteln, Spielen oder das Gestalten von Lernangeboten. Kindertagespflegepersonen sind oft selbstständig tätig, was ihnen eine größere Autonomie bei der Gestaltung ihres Arbeitsalltags ermöglicht.

Kindertagespflegepersonen betreuen Kinder nicht nur, sie haben auch einen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Damit ist die Kindertagespflege gleichrangig mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Kindertagespflegepersonen gestalten den Tagesablauf der Kinder und stimmen ihn auf das Alter, die Bedürfnisse und die Interessen der Kinder ab. Neben der Betreuung schaffen sie dabei auch vielfältige Lernsituationen – beim Mittagessen genauso wie beim gemeinsamen Spielen oder bei Ausflügen.

Zu den Aufgaben einer Kindertagespflegeperson gehören vor allem:

Die vielfältigen Aktivitäten, bei denen Kinder zu Bewegung und Kreativität angeregt werden, sind Kern der Tätigkeit in der Kindertagespflege. Dazu gehören malen, basteln, singen, Musik machen, tanzen, toben, vorlesen und vieles mehr. Wichtig ist, dass die Kinder bei den Aktivitäten selbst aktiv werden und sich ausprobieren können. Ganz nebenbei lernen sie so wichtige Fähigkeiten, zum Beispiel gemeinsam Entscheidungen zu treffen und Konflikte zu lösen (Demokratiebildung) oder Grammatik und Aussprache (alltagsintegrierte sprachliche Bildung).

In der Kindertagespflege werden häufig kleine Kinder unter drei Jahren betreut. Sie benötigen in der Regel noch mehr Pflege und Unterstützung als beispielsweise schon ältere Kita-Kinder. Die Begleitung der Körperpflege (Wickeln, Anziehen, Zähne putzen, Hände waschen usw.) sind daher wichtige Aufgaben in der Kindertagespflege. Auch das gemeinsame Einnehmen und ggf. Zubereiten von Mahlzeiten gehört dazu. Da es sich um kleine Gruppen von max. fünf Kindern handelt, wird das Essen häufig von der Kindertagespflegeperson selbst zubereitet.

Die Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ist ein weiterer essenzieller Bestandteil der Tätigkeit. Kindertagespflegeperson halten engen Kontakt mit den Eltern. Gemeinsam mit den Eltern reflektieren sie die Entwicklung des Kindes und übernehmen gemeinsam Verantwortung dafür. Zudem stehen sie den Eltern bei Bedarf beratend zur Seite.

Wer kann als Kindertagespflegeperson arbeiten?

Kindertagespflege wird in der Regel als selbstständige Tätigkeit ausgeübt. Sie kann aber auch als angestellte Beschäftigung stattfinden, je nach landesrechtlicher Regelung. Dabei benötigen Kindertagespflegepersonen grundsätzlich eine Erlaubnis zur Kindertagespflege. Diese wird nach eingehender Prüfung vom örtlichen Träger der Jugendhilfe – in der Regel dem Jugendamt – erteilt. Die Kindertagespflege bietet sich auch für Personen mit pädagogischer Ausbildung an, wie zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher oder Sozialassistentinnen und Sozialassistenten. Die Kindertagespflege eignet sich aber auch gut für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die sich für die Betreuung von Kindern qualifizieren möchten.

Gute Arbeitsplatzsicherheit und Entwicklungsmöglichkeiten

Es besteht eine stetig hohe Nachfrage nach qualifizierten Betreuungspersonen. Mit zunehmender Erfahrung und Qualifikation können sich zudem weitere berufliche Perspektiven eröffnen, zum Beispiel die Leitung einer größeren Kindertagespflegeeinrichtung oder das Anbieten spezialisierter Betreuungsdienste.

Erlaubnis und Qualifizierung

Um die Eignung zu belegen, sollen Kindertagespflegepersonen „über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben“ (§ 23 Absatz 3 Satz 2 SGB VIII). Grundqualifizierungen und Fortbildungen werden beispielsweise von Jugendämtern, Kindertageselternvereinen, Familienbildungsstätten, Volkshochschulen und anderen Einrichtungen der Erwachsenenbildung angeboten. Über die regional stattfindenden Angebote informieren das örtliche Jugendamt oder der Fachdienst.

Die vier Formen der Kindertagespflege

Die Kindertagespflege kann in vier verschiedenen Formen angeboten werden:

Hier werden die Kinder im Haushalt der Eltern (das Gesetz spricht von „Erziehungsberechtigte“) betreut. Dabei dürfen auch mehrere Kinder aus diesem Haushalt betreut werden. Eine Erlaubnis für diese Tätigkeit ist nicht erforderlich. Die Kindertagespflegeperson ist von den Eltern weisungsabhängig, daher besteht zumeist ein angestelltes Arbeitsverhältnis. Die Eltern sind die Arbeitgebenden. Die Kindertagespflegeperson, die im Haushalt der Eltern tätig ist, wird umgangssprachlich als „Kinderfrau“ oder „Kinderbetreuerin bzw. Kinderbetreuer“ bezeichnet.

Die meisten Kindertagespflegepersonen betreuen die Kinder in ihrem eigenen Haushalt. Dabei dürfen bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreut werden. Darüber hinaus kann der Landesgesetzgeber festlegen, dass weniger oder auch mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreut werden dürfen und die Kindertagespflege in anderen Räumen stattfinden kann.

Die Betreuung kann auch in anderen geeigneten Räumen erfolgen. Ob dies möglich ist, regelt das jeweilige Landesrecht. Das Landesrecht regelt auch, unter welchen Voraussetzungen Räume als „geeignet“ beurteilt werden können.

Abhängig vom jeweiligen Landesrecht können sich mehrere Kindertagespflegepersonen zur gleichzeitigen Kinderbetreuung zusammenschließen. Die Betreuung kann dabei in extra angemieteten Räumen stattfinden. In der Regel wird dies als „Großtagespflege“ bezeichnet.