Weitere Tätigkeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe als vielseitiges pädagogisches Tätigkeitsfeld
In der Kinder- und Jugendhilfe gibt es zahlreiche berufliche Tätigkeitsfelder, die sich auf die Unterstützung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien konzentrieren. Das Feld ist breit gefächert und deckt verschiedene Bereiche ab, von präventiven Maßnahmen bis hin zu Interventions- und Unterstützungsangeboten.
Ziel der Kinder- und Jugendhilfe ist es, die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern, das Kindeswohl zu sichern, Benachteiligung abzubauen, Eltern in ihrer Erziehung zu unterstützen sowie positive Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu schaffen. Gesetzlich ist die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland im Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) geregelt. Sie beinhaltet unter anderem die Förderung der Erziehung in der Familie, die Jugendarbeit, den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Notlagen sowie die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, der Kindertagespflege sowie verschiedene Hilfen zur Erziehung.
Förderung der Erziehung in der Familie
Die Förderung der Erziehung in der Familie nach §§ 16–21 SGB VIII konzentriert sich auf präventive Maßnahmen und Angebote, die Familien stärken und sie in ihrer Erziehungsfähigkeit unterstützen. Ziel ist es, Hilfestellungen anzubieten und so das Wohl des Kindes zu sichern. Das Tätigkeitsfeld beinhaltet folgende Tätigkeitsbereiche:
In diesem Bereich werden präventive Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder von der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr des Kindes zusammengefasst. Ziel ist es, frühzeitig eine gute Entwicklung des Kindes zu fördern und die Elternkompetenzen zu stärken. Frühe Hilfen umfassen Beratungen, Hausbesuche durch pädagogische Fachkräfte und die Vermittlung weiterführender Hilfen. Entwicklungsrisiken können so frühzeitig entgegengewirkt, Belastungen abgebaut und positive Familienbeziehungen gefördert werden.
Die Familienbildung hat das Ziel, Familien in ihrem Alltag und ihrer Erziehungskompetenz zu stärken. Die Palette reicht von Elternkursen über Bildungsveranstaltungen in Familienbildungsstätten bis hin zu Beratungsangeboten. Sie sind präventiv ausgerichtet und stärken die Erziehungskompetenzen.
Pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Jugendarbeit nach §§ 11–15 SGB VIII umfasst ein breites Spektrum von Leistungen. Dazu gehören unter anderem allgemeine Förderangebote der offenen Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und die Schulsozialarbeit. Die Jugendarbeit beinhaltet pädagogisch betreute Angebote für Kinder und Jugendliche. Sie zielt darauf ab, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, Freizeit sinnvoll zu gestalten sowie soziales Engagement zu stärken.
Die Kinder- und Jugendarbeit wird unter anderem von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend sowie den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe angeboten. Es gibt geschlossene und offene Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit, an denen jede und jeder teilnehmen kann. Die Angebote dienen dazu, junge Menschen in ihrer Entwicklung und sozialen Integration zu unterstützen. Sie orientieren sich an den Interessen der Kinder und Jugendlichen und sollen von ihnen mitgestaltet werden. Außerdem sollen die Angebote zu gesellschaftlichem Engagement anregen. Die Bildungsschwerpunkte der Angebote sind dabei vielfältig: unter anderem Politik, Sport, Gesundheit, Kultur, Naturkunde und Technik – für alle Interessen sollte etwas dabei sein.
In Jugendverbänden wird die Arbeit von Jugendlichen selbst organisiert und von ihnen gemeinschaftlich gestaltet. Durch Jugendverbände sollen die Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht werden. Pädagogische Fachkräfte können die Jugendlichen dabei begleiten, die Umsetzung von Projekten anleiten und Lern- sowie Erfahrungsräume gestalten.
Die Jugendsozialarbeit fokussiert sich auf sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen. Sie unterstützen in der sozialen Integration und sollen die Chancen auf Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben erhöhen. Die pädagogischen Fachkräfte unterstützen junge Menschen bei der Persönlichkeitsentwicklung und der Bewältigung von Entwicklungsproblemen. Dazu gehören Beratungsangebote, Bildungsmaßnahmen und die sozialpädagogische Begleitung, oft in Kooperation mit Schulen, Ausbildungseinrichtungen und Arbeitgebern.
Die Schulsozialarbeit bietet Beratung und Unterstützung. Sie interveniert in Konfliktsituationen und fördert die soziale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig tragen die pädagogischen Fachkräfte in diesem Tätigkeitsfeld dazu bei, die Schule mit dem sozialen Umfeld zu vernetzen. Die Fachkräfte der Schulsozialarbeit sind dabei in der Regel direkt an der Schule angesiedelt. Sie arbeiten eng mit den Lehrkräften und Schulleitungen zusammen.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein präventives Beratungs- und Bildungsangebot, das junge Menschen dazu befähigen möchte, mit sich selbst und mit anderen verantwortlich umzugehen. Sie sollen sich vor gefährdenden Einflüssen schützen können. Auch Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen dazu befähigt werden, Kinder und Jugendliche besser vor Gefährdungen zu schützen. Die Arbeit pädagogischer Fachkräfte umfasst Prävention, Aufklärung und die Förderung von sozialen Kompetenzen, um junge Menschen vor Gefahren wie Sucht, Gewalt oder Medienmissbrauch zu schützen und ihnen eine gute Entwicklung zu ermöglichen.
Schutz von Kindern und Jugendlichen
Ein zentrales Aufgabengebiet der Kinder- und Jugendhilfe ist der Schutz und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen. Bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung geht es darum, diesen Schutz herzustellen. Pädagogische Fachkräfte haben eine wichtige Wächterrolle zum Schutz des Kindeswohls.
Bei Anzeichen einer Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen haben Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne des „staatlichen Wächteramts“ den gesetzlichen Auftrag, tätig zu werden. Sie sind verpflichtet, Anzeichen von Kindeswohlgefährdung zu erkennen und diese dem Jugendamt zu melden. Das Jugendamt leitet dann die nötigen Maßnahmen ein, um das Kind zu schützen, sei es durch Beratung der Eltern oder durch Inobhutnahme des Kindes.
In der Heimerziehung werden Kinder und Jugendliche betreut und gefördert, die aus verschiedenen Gründen nicht in ihrem familiären Umfeld leben können. Dies kann auf freiwilliger Basis oder durch familiengerichtliche Beschlüsse geschehen und erfolgt zum Beispiel in Wohngruppen. Die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte umfasst dabei, ein stabiles und unterstützendes Umfeld zu schaffen, das die individuelle Entwicklung, Bildung und soziale Integration fördert. Die Heimerziehung der Kinder ist Teil der Hilfen zur Erziehung. Bei einer Inobhutnahme werden Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Die Fachkräfte sorgen für eine vorläufige Unterbringung, initiieren notwendige Hilfen und klären die weitere Vorgehensweise. Ist eine Rückführung in Familie nicht möglich, unterstützen die Fachkräfte bei der Unterbringung in einer Pflegefamilie.
Hiermit ist die Rolle von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe gemeint, die als Sachverständige oder Beratungspersonen in gerichtlichen Verfahren hinzugezogen werden. Das betrifft insbesondere sorgerechts- und umgangsrechtliche Regelungen. Sie bereiten Gutachten vor, beraten das Gericht und tragen dazu bei, Lösungen im besten Interesse des Kindes zu finden.
Wer kann im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten?
Die verschiedenen Berufsfelder in der Kinder- und Jugendhilfe erfordern in der Regel eine qualifizierte Ausbildung im sozialen Bereich, das heißt, ein Studium der Sozialarbeit oder Sozialpädagogik oder eine Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher. Weiterhin sind oft spezielle Fort- und Weiterbildungen vorteilhaft und teilweise notwendig, um in bestimmten Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe qualitative Unterstützung bieten zu können. Dazu zählen beispielsweise Weiterbildungen in der Traumapädagogik, der Sprachförderung oder der Erlebnispädagogik sowie Fortbildungen als Mediator oder Mediatorin, im Konfliktmanagement sowie innerhalb verschiedener Rechtsbereiche.